Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 09.12.1982 | OLG Celle, 14.01.1982

Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,447
BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82 (https://dejure.org/1982,447)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1982 - 4 StR 480/82 (https://dejure.org/1982,447)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 480/82 (https://dejure.org/1982,447)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,447) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Anstiftung oder Beihilfe zum Mord - Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme - Voraussetzung für die Anwendung der Regeln über die Wahlfeststellung - Beweiswürdigung - In Dubio Pro Reo - Anstiftung - Beihilfe - Zweifel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verurteilung des Angeklagten bei Zweifel über die Qualität seines Tatbeitrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 26, § 27

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 31, 136
  • NJW 1983, 239
  • MDR 1983, 143
  • NStZ 1983, 165
  • StV 1983, 14
  • VersR 1984, 69
  • JR 1983, 202
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.12.1969 - 1 StR 339/69

    Voraussetzungen der Strafbildung - Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82
    Aus den gleichen Erwägungen hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 23, 203), daß der Grundsatz "in dubio pro reo" auch dann anzuwenden ist, wenn nicht geklärt werden kann, ob der Angeklagte als Gehilfe oder als Täter an der Tat mitgewirkt hat.

    Die Beihilfe sei aber gegenüber der Mittäterschaft als minder schwere Beteiligungsform einzustufen, da der Gehilfe regelmäßig keinen oder nur unwesentlichen Einfluß darauf habe, ob die Straftat begangen werde; sein Tatbeitrag trete im allgemeinen hinter dem des Täters nach der Willensrichtung und nach der Intensität der Rechtsgutverletzung zurück (BGHSt 23, 203, 207).

  • BGH, 17.05.1982 - 2 StR 201/82

    Anforderungen an das Vorliegen einer psychischen Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82
    Zutreffend hat die Schwurgerichtskammer die Art der Beteiligung der Angeklagten bei den Sachverhaltsalternativen 1 a und 1 c als Anstiftung (§ 26 StGB) zum Mord und bei der Sachverhaltsalternative 1 b, nach der der Haupttäter durch die Zustimmung der Angeklagten zur Ausführung des Tatplanes in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist, als (psychische) Beihilfe im Sinne von § 27 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80 - und Beschluß vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82) gewertet.
  • BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73

    Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82
    Nur wenn ein derartiges Stufenverhältnis nicht vorliegt und auch nicht ein sog. Auffangtatbestand gegeben ist, kommt eine Verurteilung auf wahldeutiger Grundlage in Betracht (BGHSt 25, 182, 183).
  • BGH, 26.06.1980 - 4 StR 129/80

    Zur Beihilfe zum vorsätzlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82
    Zutreffend hat die Schwurgerichtskammer die Art der Beteiligung der Angeklagten bei den Sachverhaltsalternativen 1 a und 1 c als Anstiftung (§ 26 StGB) zum Mord und bei der Sachverhaltsalternative 1 b, nach der der Haupttäter durch die Zustimmung der Angeklagten zur Ausführung des Tatplanes in seinem schon vorhandenen Tatentschluß bestärkt worden ist, als (psychische) Beihilfe im Sinne von § 27 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1980 - 4 StR 129/80 - und Beschluß vom 17. Mai 1982 - 2 StR 201/82) gewertet.
  • BGH, 21.05.1968 - 1 StR 354/67

    Kriegsdienst: Während der Gewissensprüfung an die Waffe

    Auszug aus BGH, 28.10.1982 - 4 StR 480/82
    Ein solches Stufen Verhältnis vom "Mehr zum Weniger" ist von der Rechtsprechung nicht nur bei feststehendem Grundtatbestand aber nicht nachgewiesenem Qualifikationstatbestand (z.B. einfachem Diebstahl und Bandendiebstahl oder einfachem und schwerem Raub) angenommen worden, sondern auch in anderen Fällen, in denen alternativ festgestellte vergleichbare Verhaltensweisen im Verhältnis des "Schwächeren zum Stärkeren" stehen, z.B. bei Totschlag und Mord, bei falscher uneidlicher Aussage und Meineid, bei Versuch und Vollendung oder bei Verführung und Notzucht (vgl. BGHSt 22, 152, 154 [BGH 21.05.1968 - 1 StR 354/67]; vgl. ferner Gollwitzer in Löwe/Rosenberg § 261 StPO Rdn. 139 ff; Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 69).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    So hat der Bundesgerichtshof bereits für Täterschaft und Teilnahme (vgl. BGHSt 31, 136, 138; 43, 41, 53; BGH NStZ-RR 1997, 297), Vorsatz und Fahrlässigkeit (vgl. BGHSt 32, 48, 57) sowie insbesondere für die Beteiligung an der Begehungstat und unterlassene Hilfeleistung (vgl. BGHSt 39, 164, 166) entschieden (zum Verhältnis § 323a StGB und Rauschtat vgl. Fischer aaO § 323a Rdn. 11a ff.).
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Der Senat hat in der Entscheidung BGHSt 31, 136 (mit Anmerkung Baumann in JZ 1983, 116 und Dingeldey in NStZ 1983, 166), wo es unklar geblieben war, ob der Angeklagte einen anderen zu einer Tat angestiftet oder ob er nur Beihilfe geleistet hat, ausgeführt, daß dann, wenn der Tatrichter einen Tatvorgang nicht eindeutig aufklären kann und er demzufolge mehrere mögliche Geschehensabläufe in Rechnung stellen muß, das Verhältnis dieser mehreren möglichen das Tatgeschehen bildenden Verhaltensweisen zueinander dafür maßgebend ist, ob und aufgrund welcher Strafvorschrift der Angeklagte zu verurteilen ist.

    Dies ist schon bisher nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur bei den sogenannten begrifflich-logischen Stufenverhältnissen, z.B. bei feststehendem Grundtatbestand und nicht nachgewiesenem Qualifikationstatbestand bejaht worden, sondern auch in anderen Fällen, in denen alternativ festgestellte vergleichbare Verhaltensweisen im Verhältnis des "Schwächeren zum Stärkeren" stehen (sog. normativ-ethische Stufenverhältnisse), z.B. bei Versuch und Vollendung, bei Beihilfe und Täterschaft (BGHSt 23, 203), bei Beihilfe und Anstiftung (BGHSt 31, 136; vgl. ferner Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 69 m.zahlr.w.Nachw.); dasselbe gilt für Fahrlässigkeit und Vorsatz (BGHSt 17, 210 nimmt für diesen Fall allerdings Auffangtatbestand an).

  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09

    Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis

    Eine entsprechende normative Differenz hat der Bundesgerichtshof beispielsweise bereits für Täterschaft und Teilnahme (vgl. BGHSt 31, 136, 137; 43, 41, 53; NStZ-RR 1997, 297), Vorsatz und Fahrlässigkeit (vgl. BGHSt 32, 48, 57) sowie insbesondere der Beteiligung an der Begehungstat und unterlassener Hilfeleistung (vgl. BGHSt 39, 164, 166) ausreichen lassen (zum Verhältnis § 323a StGB und Rauschtat vgl. Fischer aaO § 323a Rdn. 11a ff.).
  • BGH, 29.09.1999 - 3 StR 359/99

    Anstiftung zur (besonders) schweren Brandstiftung (Anwendung vor und nach dem 6.

    Richtig ist zwar, daß der Angeklagte, soweit es die Tat vom 14. April 1998 angeht, wegen der vorhandenen Unsicherheiten nicht selbst als Mittäter verurteilt werden konnte, sondern daß dem Schuldspruch nach dem zumindest entsprechend anwendbaren Grundsatz in dubio pro reo (vgl. BGHSt 23, 203; 31, 136) nur die Möglichkeit der Anstiftung zugrundezulegen war.
  • BGH, 15.10.1991 - 4 StR 349/91

    Verurteilung auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage; Wahlfeststellung zwischen

    Dies folgt aus den Grundsätzen, die die Rechtsprechung für Fälle von Verurteilungen auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage entwickelt hat (vgl. BGHSt 11, 100; 13, 70; 22, 154; 31, 136; Eser aaO § 1 Rdn. 95).
  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 545/17

    Stufenverhältnis und Wahlfeststellung (räuberische Erpressung und Diebstahl: kein

    Ist auch dies rechtlich nicht möglich, kann ein Auffangtatbestand zur Anwendung kommen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 480/82, BGHSt 31, 136, 137).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 168/96

    einsamer Parkplatz - §§ 211, 25 Abs. 2, 27 StGB, Abgrenzung, 'Gesamtumstände', in

    Kommen (nur) zwei Sachverhaltsgestaltungen in Betracht, von denen die eine die Verurteilung des Angeklagten wegen Mittäterschaft, die andere seine Verurteilung wegen Beihilfe tragen würde, ist im Zweifel zu Gunsten des Angeklagten von der ihm günstigeren Gestaltung auszugehen (vgl. BGHSt 23, 203, 204; 31, 136, 137; 32, 48, 56; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 2).
  • BGH, 28.06.2000 - 2 StR 213/00

    Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage; Anwendung des Zweifelssatzes;

    Die auch in den unterschiedlichen Strafdrohungen zum Ausdruck gekommene gesetzliche Abstufung rechtfertigt es deshalb, diese Fallgestaltungen entsprechend den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen für Fälle von Verurteilungen auf mehrdeutiger Tatsachengrundlage bei normativ-ethischen Stufenverhältnissen zu behandeln (BGHSt 31, 136; 32, 56; s. auch BGHSt 38, 83 m. Anm. Schmoller, JR 1993, 247).
  • OLG Stuttgart, 27.09.1990 - 1 Ss 488/90

    Anforderungen an die Wahlfeststellung zwischen Diebstahl und Hehlerei

    Innerhalb der Teilnahme stellt die Beihilfe gegenüber der Anstiftung wegen der in § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB vorgesehenen obligatorischen Strafmilderung die für den Angeklagten günstigere Möglichkeit dar, die nach dem Zweifelsgrundsatz zugrundegelegt werden muß (vgl. BGHSt 31, 136 ).

    Voraussetzung einer Wahlfeststellung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß die in Betracht kommenden Alternativen nicht in einem Stufenverhältnis zueinander stehen ( BGHSt 31, 136 ; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl., § 1 Rdnr. 13).

  • BGH, 10.08.2011 - 4 StR 369/11

    Normativethisches Stufenverhältnis und Wahlfeststellung bei Täterschaft oder

    Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch in Fällen von Beihilfe und Täterschaft bejaht worden (Urteile vom 16. Dezember 1969 - 1 StR 339/69, BGHSt 23, 203; vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 480/82, BGHSt 31, 136, 138; Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 57; Urteile vom 14. Dezember 1988 - 3 StR 170/88, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 2; vom 7. Mai 1996 - 1 StR 168/96, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26).
  • BGH, 07.06.1983 - 4 StR 9/83

    Voraussetzungen der Entwicklung einer Hilfsstrafkammer zu einer unstatthaften

  • FG Köln, 13.10.2004 - 2 V 4874/04

    Spontanauskunft an US-Finanzverwaltung über Verkauf von Anteilen an

  • BGH, 28.10.2020 - 5 StR 403/20

    Keine Anwendbarkeit der Wahlfeststellung bei möglicher Schaffung einer

  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 170/88

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 170/88
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2570
OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,2570)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.12.1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,2570)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Dezember 1982 - 5 U 69/82 (https://dejure.org/1982,2570)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2570) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 1 StVG; §§ 831 BGB; 823 Abs. 1 BGB ; § 3 Nr. 1 PflVersG ; § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVersG ; § 251 Abs. 2 BGB
    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs aus einem Verkehrsunfallereignisses i.S.d. § 3 Nr. 3 Satz 3 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVersG) ; Ersatzbeschaffung bei Verpflanzung ausgewachsener Bäume (besonders hohe Aufwendungen) ; Zerstörung von Bäumen als wesentliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs aus einem Verkehrsunfallereignisses i.S.d. § 3 Nr. 3 Satz 3 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVersG) ; Ersatzbeschaffung bei Verpflanzung ausgewachsener Bäume (besonders hohe Aufwendungen) ; Zerstörung von Bäumen als wesentliche ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 249; BGB § 251; ZPO § 287

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2391
  • VersR 1984, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74

    Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82
    Zu Recht hat das Landgericht unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH NJW 1975, 2062 ff. [BGH 13.05.1975 - VI ZR 85/74] ) ausgeführt, daß die Klägerin nicht Wiederherstellung des Zustandes verlangen kann, der vor dem schädigenden Ereignis bestanden hat, sondern ihr lediglich gemäß § 251 Abs. 2 BGB ein Ausgleich für die Werteinbuße des Grundstücks zusteht, weil den Beklagten auch unter voller Berücksichtigung der Interessen der Klägerin ein voller Schadensausgleich nicht zugemutet werden kann.

    Eine Ersatzbeschaffung, die bei Verpflanzung ausgewachsener Bäume mit besonders hohen Aufwendungen verbunden ist, kommt lediglich bei wertvollen Gehölzen an exponierten Standorten in Betracht (BGH NJW 1975, 2061 [BGH 13.05.1975 - VI ZR 85/74] m.w.N.), in Fällen also, in denen auch bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Ersatz des beschädigten Baumes durch einen gleichartigen Baum zumindest naheliegt.

  • BGH, 07.12.1976 - VI ZR 7/75

    Umfang der Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82
    Da die Beklagte zu 2) am 7. Oktober 1976 nach offensichtlich vorangegangener Anmeldung des Schadens von selten der Klägerin unstreitig 3.000,00 DM gezahlt und nach vorausgegangener Korrespondenz erst mit Schreiben vom 20. Dezember 1978 den Schaden abgerechnet hat, war die Verjährung gemäß § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVersG in diesem Zeitraum gehemmt (vgl. zur Hemmung der Verjährung von deliktischen Ansprüchen und Ansprüchen nach dem StVG gemäß § 3 Nr. 3 PflVersG BGHZ 67, 372 ff.).
  • OLG Celle, 14.01.1982 - 5 U 99/81
    Auszug aus OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82
    Aus diesem Grunde sieht der Senat in der von Koch angewandten Berechnungsmethode eine geeignete Schätzgrundlage für die Schadensermittlung (vgl. auch das Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 U 99/81 -).
  • KG, 22.01.1976 - 12 U 2541/75
    Auszug aus OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82
    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH NJW 1, 975, 2061 ff; KG VersR 1976, 735 f.) wird die Berechnungsmethode von Koch (VersR 1970, 789 ff.; VersR 1974, 1154 ff.; Verkehrs- und Schadensersatzwerte von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Obstgehölzen und Reben nach dem Sachwertverfahren, 4. Aufl. 1978) als geeignete Schätzgrundlage für einen nach der Teilwiederherstellung verbleibenden, nach § 251 DGB auszugleichenden Restschaden angesehen.
  • BGH, 15.10.1999 - V ZR 77/99

    Hecke als Grenzeinrichtung

    Dies hat die Rechtsprechung gerade in Fällen der Zerstörung oder Beschädigung von Bäumen in aller Regel angenommen und aus dem Rechtsgedanken von § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB abgeleitet (vgl. BGH, Urt. v. 13. Mai 1975, VI ZR 85/74, NJW 1975, 2061; BGH, Beschl. v. 7. März 1989, VI ZR 147/88, NuR 91, 94; OLG Celle, NJW 1983, 2391; OLG Koblenz OLG-Report 97, 138; Palandt/Heinrichs, 58. Aufl., § 251 Rdn. 7 und § 249 Rdn. 26; Staudinger/Schiemann, BGB [1998] § 251 Rdn. 89 ff; für den Anspruch aus § 1004 BGB vgl. BGHZ 62, 388, 391).

    Danach ist dem Interesse des Geschädigten an der Wiederherstellung des früheren Zustands in der Weise Rechnung zu tragen, daß er die Herstellungskosten für die Anpflanzung jüngerer Bäume und deren Anwuchspflege erhält und der Schädiger darüber hinaus gegebenenfalls nur Geldersatz für den verbleibenden Minderwert des Grundstücks zu leisten hat, für den die obergerichtliche Rechtsprechung die Bewertungsansätze nach der Methode Koch anwendet (vgl. OLG Celle, NJW 1983, 2391; OLG Karlsruhe NuR 91, 94; OLG Koblenz OLG-Report 97, 138), die der Bundesgerichtshof ausdrücklich gebilligt hat (BGH, Urt. v. 13. Mai 1975 und v. 7. März 1989, jeweils aaO).

  • BGH, 27.01.2006 - V ZR 46/05

    Berechnung des Schadens bei Schädigung von Bäumen

    Diese Rechtsprechung hat nahezu einhellige Zustimmung gefunden (OLG Celle NJW 1983, 2391; OLG Düsseldorf AgrarR 1993, 119; NJW-RR 1997, 856; OLG München VersR 1995, 843, 844; OLG Köln NZM 2000, 108, 109; KG NJW-RR 2000, 160, 161; AnwK-BGB/Magnus, § 249 Rdn. 66; Bamberger/Roth/Grüneberg, BGB, § 249 Rdn. 26; Erman/Kuckuk, BGB, 11. Aufl., § 249 Rdn. 25; Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Aufl., § 251 Rdn. 11; Soergel/Mertens, BGB, 12. Aufl., § 249 Rdn. 119; Staudinger/Schiemann, BGB [2004], § 251 Rdn. 89; Stollenwerk, NZM 2000, 958; a. M.: Kappus, VersR 1984, 1021, 1023) und wird auch von Koch (NJW 1979, 2601) und der von ihm entwickelten Berechnungsmethode nicht in Frage gestellt (vgl. Hötzel, AgrarR 1997, 369, 372; Breloer, AgrarR 2005, 116, 117).

    (bb) Die Kosten der Anpflanzung eines jüngeren Baumes, die bei Absterben des alten Baums notwendig werden, und die danach verbleibende Wertminderung des Grundstücks durch den vollständigen Verlust des alten Baums sind allerdings beschädigungsbedingte Nachteile, die dem Geschädigten zu ersetzen sind (BGHZ 119, 62, 65; 143, 1, 9 [Senat]; BGH, Urt. v. 13. Mai 1975, VI ZR 85/74, NJW 1975, 2061, 2062; OLG Celle NJW 1983, 2391 f.; OLG Karlsruhe VersR 1989, 967, 968; AnwK-BGB/Magnus, aaO, § 249 Rdn. 66; Bamberger/Roth/Grüneberg, aaO, § 249 Rdn. 26; Erman/Kuckuk, aaO, § 249 Rdn. 26; Hötzel, AgrarR 1997, 369, 372).

  • OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 9 U 35/23

    Schadenersatz wegen unrechtmäßigem Einkürzen von Bäumen auf Nachbargrundstück -

    Insoweit entspricht es der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte, dass bei einer - als Sachbeschädigung des Grundstücks zu behandelnden - Zerstörung eines Baumes in der Regel keine Naturalrestitution zu leisten ist, weil eine Ersatzbeschaffung in Form einer Verpflanzung eines ausgewachsenen Baumes mit besonders hohen, in aller Regel unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (BGH, Urteil vom 13.5.1975 - VI ZR 85/74, VersR 1975, 1047 unter II.1.b.; BGH, Urteil vom 25.1.2013 - V ZR 222/12, BGHZ 196, 111 Rn 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5.2.2014 - 13 U 2/12, juris Rn 13 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.7.2003 - I-7 U 12/03, VersR 2005, 1445 ff.; OLG Celle, Urteil vom 9.12.1982 - 5 U 69/82, VersR 1984, 69 ff.; OLG München, Urteil vom 26.11.2020 - 29 U 2518/20, juris Rn 27; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.8.2009 - I-15 U 100/08, juris Rn 43).

    Maßgeblich ist damit die Überlegung, wie eine Gehölzwiederherstellung unter Berücksichtigung der Funktion des Baumes für das Grundstück erfolgt, wenn kein anderer dafür bezahlt (Koch, VersR 1984, 69 f [Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 9.12.1982]).

  • KG, 22.02.1999 - 25 U 6860/98

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Bei Bäumen sind die Herstellungskosten in der Regel so hoch, dass § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB anzuwenden ist (BGH, NJW 1975, 2061; OLG Celle, NJW 1983, 2391).
  • OLG Zweibrücken, 25.01.2005 - 8 U 105/04

    Schadensersatz bei Baumzerstörung: Schadensermittlung bei Zerstörung einer

    Die Kosten der Herstellung des früheren Zustandes, also die Pflanzung eines gleichgroßen Ersatzbaumes derselben Art, sind in der Regel - so auch hier - vergleichsweise so enorm hoch, dass nicht § 249 Abs. 1, 2 BGB, sondern § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB anzuwenden ist (BGH, aaO; OLG Celle, NJW 83, 2391; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 251 Rdnr. 11 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.04.1988 - 13 U 61/85

    Schadensersatz; Baum; Beschädigung; Koch

    Dieser Berechnungsmethode Koch folgt im wesentlichen die Rechtspr. (BGH VersR 75, 1047 = NJW 75, 2061; OLG Celle VersR 84, 69 = NJW 83, 239l) .
  • LG Bonn, 08.10.2009 - 15 O 43/08

    Vergütung eines Sachverständigen bei Wertermittlung von Gehölzen auf einem

    Danach setzt sich der Ersatzbetrag grundsätzlich zusammen aus den Kosten einer Teilwiederherstellung (Anschaffungskosten und Pflanzkosten eines jüngeren Baumes zzgl. Anwuchspflege und eines Zuschlags für das Anwachsrisiko) sowie einer Geldentschädigung für den dem Teil der Wiederherstellung verbleibenden Restschaden, d.h. des fortbestehenden Minderwerts, der bemessen wird nach den Pflege- und Risikokosten für die Zeit nach der Anwuchsphase bis zum Erreichen der Größe des zerstörten Baumes einschließlich Verzinsung und einer Verzinsung des Anfangswertes, d.h. der Kosten der Wiederherstellung (BGH NJW 1975, 2061, NJW 2000, 512; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 856; OLG Celle, NJW 1983, 2391).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.01.1982 - 5 U 99/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,13726
OLG Celle, 14.01.1982 - 5 U 99/81 (https://dejure.org/1982,13726)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.01.1982 - 5 U 99/81 (https://dejure.org/1982,13726)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Januar 1982 - 5 U 99/81 (https://dejure.org/1982,13726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,13726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 69
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74

    Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung

    Auszug aus OLG Celle, 14.01.1982 - 5 U 99/81
    Der bei Beschädigung eines Baums zu ersetzende Grundstücksminderwert berechnet sich gemäß der vom BGH (VersR 1975, 1047) anerkannten Methode Koch.
  • OLG Celle, 09.12.1982 - 5 U 69/82

    Hemmung der Verjährung eines Anspruchs aus einem Verkehrsunfallereignisses i.S.d.

    Aus diesem Grunde sieht der Senat in der von Koch angewandten Berechnungsmethode eine geeignete Schätzgrundlage für die Schadensermittlung (vgl. auch das Urteil vom 14. Januar 1982 - 5 U 99/81 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht